Autor: Klatt |
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben gem. §
das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nr. 1), |
erwerbsfähig sind (Nr. 2), |
hilfebedürftig sind (Nr. 3) und |
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (Nr. 4) und |
erreichbar sind.
Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben (§
Ausgenommen von Leistungen nach dem
Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts (Nr. 1); dies gilt nicht für Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des |
Ausländer, die kein Aufenthaltsrecht haben, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, oder die ihr Aufenthaltsrecht allein oder neben einem Aufenthaltsrecht nach aus Art. 10 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 492/20119) ableiten, und ihre Familienangehörigen (Nr. 2); |
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