Autor: Klatt |
Leistungsberechtigung und Leistungszeitraum bestimmen sich nach §
Leistungsberechtigt sind gem. §
eine Aufenthaltsgestattung nach dem |
über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist (Nr. 2), |
eine Aufenthaltserlaubnis wegen des Kriegs in ihrem Heimatland nach § |
eine Aufenthaltserlaubnis nach § |
eine Aufenthaltserlaubnis nach § |
eine Duldung nach § |
vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist (Nr. 5), |
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