Autor: Wülfrath |
Vorverfahren obligatorisch. |
Kommen z.B. andere Leistungen oder andere Anträge in Betracht, mit deren Hilfe schneller und kostengünstiger das Ziel erreicht werden kann? |
Können die erforderlichen Tatsachen für den vorläufigen Rechtsschutz wirklich glaubhaft gemacht werden? Ist der Sachverhalt vollständig? |
Welche Rechte sollen geschützt werden (z.B. Grundrechte, Bestandsschutz oder Ausweitung des Rechtskreises)? |
Wichtiger HinweisWer vorläufigen Rechtsschutz begehrt, muss sich um das Verfahren kümmern! Wer nicht drängt, mahnt und bei Gericht ständig nachfragt, Anfragen sofort beantwortet, straft den eigenen Vortrag, was die Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit anbelangt. |
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