Autor: Wülfrath |
Rechtsfolge | Rechtsgrundlage | Bedeutung | Gerichtliche Maßnahme | Rechtsgrundlage |
Aufschiebende Wirkung | Tritt automatisch mit Erhebung von Widerspruch oder Anfechtungsklage ein und hemmt vorläufig die Vollziehung. | Anordnung der sofortigen Vollziehung | ||
Sofortige Vollziehbarkeit von Gesetzen wegen | Sofortige Geltung (der im VA getroffenen Regelung ab dessen Bekanntmachung) … | Anordnung der aufschiebenden Wirkung | ||
Nr. 1 | der Entscheidung über Beitragspflichten u.a. | |||
Nr. 2 | der Regelung des AusgangsVA bei (auch teilweiser) Entziehung von laufenden Leistungen im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts und der Bundesagentur für Arbeit | |||
Nr. 3 | der Regelung des Widerspruchsbescheids bei (auch teilweiser) Entziehung von laufenden Leistungen in Angelegenheiten der Sozialversicherung | |||
Nr. 4 | in anderen durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fällen | |||
Sofortige Vollziehbarkeit aufgrund behördlicher Anordnung | Sofortige Geltung der im VA getroffenen Regelung wegen besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung | Anordnung der aufschiebenden Wirkung | ||
Aussetzung der sofortigen Vollziehung durch die Behörden | Hemmt die Vollziehung bei überwiegendem privaten Suspensionsinteresse | Wiederherstellung der sofortigen Vollziehbarkeit | ||
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