Autor: Wülfrath |
Das
So sind Arbeitgeber, die ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft gem. §
Ein Arbeitgeber, der eine Person, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt hat oder bezieht, beschäftigt, oder mit einer Dienst- oder Werkleistung beauftragt, hat die Art und Dauer der Tätigkeit und die Höhe des Entgelts auf einem vorgesehenen Vordruck zu bescheinigen (§
Umfassende Auskunfts- und Mitwirkungspflichten Dritter sind vor allem in §
Der auskunftsverpflichtete Arbeitgeber hat . Die §§ und Abs. enthalten keine Rechtsgrundlage für eine Kostenerstattung. Auch gem. § Abs. Satz 4 kommt keine Kostenerstattung in Betracht, weil bei Auskunftsverlangen gem. § oder § Abs. die allgemeine Regelung des durch die spezielleren Vorschriften des verdrängt werden.
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