Autor: Senger-Sparenberg |
Im Beschwerdeverfahren erhält der Anwalt Betragsrahmengebühren, und zwar nach Nr. 3501 VV RVG eine Verfahrensgebühr i.H.v. 20-210 Euro (Mittelgebühr: 115 Euro), nach altem Recht i.H.v. 15-160 Euro (Mittelgebühr: 87,50 Euro). Dazu erhält der Anwalt im Beschwerdeverfahren nach Nr. 3515 VV RVG eine Terminsgebühr i.H.v. 20-210 Euro (Mittelgebühr: 115 Euro), nach altem Recht i.H.v. 15-160 Euro (Mittelgebühr: 87,50 Euro).
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