Autor: Schäfer |
Rechte eines Dritten können zudem in zulässiger Prozessstandschaft verfolgt werden, nämlich infolge einer Ermächtigung kraft Gesetzes (gesetzliche Prozessstandschaft) oder durch Einverständniserklärung des materiell Berechtigten (gewillkürte Prozessstandschaft).23)
23) | Vgl. ausführlich zu alledem: LSG Sachsen, Urt. v. 09.04.2015 - L 3 AS 1009/14, juris, Rdnr. 29-31 m.w.N. |
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