Autor: Schäfer |
Sowohl für das Verwaltungs- als auch für das Gerichtsverfahren ist geregelt, welche Stellung Minderjährige haben, unter welchen Voraussetzungen die Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist und ob und wie sich die Bestellung eines Betreuers nach §§
Die Fähigkeit zur Vornahme von Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren entspricht der Prozessfähigkeit im Gerichtsverfahren. Dazu gehört nicht nur das aktive Tun, sondern auch passiv die Fähigkeit, Adressat der Verfahrenshandlungen anderer zu sein, z.B. einer Anhörung nach §
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