Autor: Nau |
Bei vorschussähnlichen Leistungen handelt es sich um eine in Analogie zu §
Es bestand schon bisher ein Leistungsverhältnis zwischen den Beteiligten, in dem die Zahlungspflicht des Leistungsträgers dem Grunde nach lange feststand; |
bis zur Klärung, ob ein Verlängerungstatbestand in Betracht kommt, wurde die Geldleistung als Vorschuss unter Rückforderungsvorbehalt beantragt; |
infolgedessen hat der Leistungsträger die Geldleistung unter Rückforderungsvorbehalt gewährt, wobei der Leistungsträger aufgrund des ermittelten Sachverhalts weitgehend überzeugt davon sein muss, dass der Anspruch dem Grunde nach besteht; |
auf Seiten des Leistungsempfängers muss eine wirtschaftliche Notlage bestehen, die im Rahmen der Interessenabwägung zwischen den wechselseitigen Belangen zugunsten des Leistungsempfängers ausgeht. |
Da die Leistungsgewährung in Analogie zu §
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