Autoren: Senger-Sparenberg/Schäfer |
Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz haben vor den Sozialgerichten quantitativ maßgebliche Bedeutung erst durch die Streitfragen aus dem
Praktisch bedeutsam sind in den letzten Jahren auch Eilverfahren in Beitragsangelegenheiten , insbesondere bei Beitragsnachforderungen aufgrund von Betriebsprüfungen gem. §§
In sämtlichen Fällen ist zunächst festzustellen, ob nach einem der Katalogfälle des § 86a Abs. 2 Nr. 1-5 SGG der Suspensiveffekt von Widerspruch und Klage ausgeschlossen ist.
Von besonderer Praxisrelevanz ist wie in verwaltungsgerichtlichen Verfahren die in § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG geregelte Regelungsanordnung für Verpflichtungs- und allgemeine Leistungsfälle. Hier wie dort ist in einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine erstrebte Vorwegnahme der Hauptsache unzulässig (§ 86b Abs. 2 Satz 2 SGG : "vorläufiger Zustand"). Ebenso wie die Verwaltungsgerichte legen auch die Sozialgerichte großen Wert auf eine sorgfältige Darlegung zu Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|