Autor: Schäfer |
Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist ein selbständiges Verfahren, für das die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen müssen.
Einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b Abs. 2 SGG wird nur auf Antrag gewährt, der der Form des § 90 SGG genügen muss, also schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu stellen ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|