Autor: Senger-Sparenberg |
Das
der Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ |
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ |
den besonderen Hilfen (§§ |
Nach §
Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ |
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ |
Hilfen zur Gesundheit (§§ |
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ |
Hilfe zur Pflege (§§ |
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ |
Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ |
die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung (vgl. § |
Die Leistungen werden nach §
Dienstleistungen (Nr. 1), |
Geldleistungen (Nr. 2) und |
Sachleistungen (Nr. 3). |
Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten (§
Geldleistungen haben Vorrang vor Gutscheinen oder Sachleistungen, soweit das
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