Autor: Senger-Sparenberg |
Der in §
Das
Bei den sogenannten Ist-Bestimmungen besteht ein zwingender Rechtsanspruch auf Gewährung der Hilfe (Beispiel: Hilfe zum Lebensunterhalt nach §
Kann-Leistungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Sozialhilfeträger gewährt (Beispiel: Übernahme von Schulden gem. §
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