Autor: Gröne |
Der Gesetzgeber führt die in der Pflegeversicherung in Betracht kommenden Leistungsarten in §
Differenziert wird zwischen
den Leistungen bei häuslicher Pflege (§§ |
der teilstationären Pflege und Kurzzeitpflege (§ |
der vollstationären Pflege (§ |
Unterschieden wird im Weiteren zwischen den Sach- und den Geldleistungen. Eine Kombination dieser Leistungen wird aber zugelassen (siehe hierzu Teil 11/7.2.4). §
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