Autor: Nau |
Die in §
Bei Streitigkeiten, ob ein Wohnsitz im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs besteht, sind die Grundsätze der objektiven Beweislast heranzuziehen mit der weiteren Folge, dass in den Fällen, dass das Sozialgericht nicht von der anspruchsbegründenden Tatsache überzeugt ist, eine Klage abgewiesen wird.
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