Autor: Gröne |
- | Leistungen für bis zu sechs Wochen jährlich für Pflegebedürftige, die mit mindestens dem Pflegegrad 2 eingestuft sind. | jährlich bis zu 1.612 Euro |
- | Die Hälfte des Pflegegeldes wird während der Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen fortgezahlt, wobei für den ersten und letzten Tag das Pflegegeld in vollem Umfang gezahlt wird. | |
- | Bei Übertragung aus Mitteln der Kurzzeitpflege zusätzlich bis zu 806 Euro. | jährlich bis zu 2.418 Euro |
- | Im Hinblick auf die Dauer der Fortzahlung des Pflegegeldes bei Übertragung aus Mitteln der Kurzzeitpflege siehe Teil 11/7.2.10 (dort "Wichtiger Hinweis") und Teil 11/7.3.2 (dort "Praxistipp"). |
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