Autor: Schäfer |
Im Verwaltungsverfahren ist der Verwaltungsakt von zentraler Bedeutung. Auch für die Frage, ob ein Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) als Voraussetzung für die Erhebung einer Klage vor dem Sozialgericht erforderlich ist und welche Klageart gewählt werden muss, kommt es auf das Vorliegen eines Verwaltungsakts an.
Ein Verwaltungsakt ist nach der Legaldefinition in §
Diese Zielsetzung bezüglich der Einzelfallregelung unterscheidet den Verwaltungsakt von Rechtssetzungsmaßnahmen etwa in Form von Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen, die sämtlich generell-abstrakte Regelungen treffen.
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