Verordnung Nr. 1408/71 Art. 12 ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 73 ; EWGV Art. 177 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Gemeinschaftsrechtliche Antikumulierungsvorschriften - Begriff der Kumulierung bei Familienleistungen;
EuGH, Urteil vom 14.12.1989 - Aktenzeichen Rs 168/88
DRsp Nr. 2006/14006
1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Gemeinschaftsrechtliche Antikumulierungsvorschriften - Begriff der Kumulierung bei Familienleistungen;
»1. Aus Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 folgt, daß eine Kumulierung von Leistungen nicht nur dann gegeben ist, wenn eine Person gleichzeitig Anspruch auf zwei verschiedene Familienleistungen hat, sondern auch dann, wenn - wie etwa im Fall beider Elternteile - zwei verschiedenen Personen Ansprüche auf derartige Leistungen für ein und dasselbe Kind zustehen.
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