EWGV Art. 51 ; Verordnung Nr. 3 des Rates über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer Art. 2 Abs. 1b ; Verordnung Nr. 1612/68 des Rates über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art. 7 Abs. 2 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - INNERSTAATLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN - ÖFFENTLICHE FÜRSORGE ( SOZIALHILFE ) UND SOZIALE SICHERHEIT - UNTERSCHEIDUNG;
EuGH, Urteil vom 13.11.1974 - Aktenzeichen Rs 39/74
DRsp Nr. 2006/15535
1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - INNERSTAATLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN - ÖFFENTLICHE FÜRSORGE ( SOZIALHILFE ) UND SOZIALE SICHERHEIT - UNTERSCHEIDUNG;
»1. RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS, DIE SICH DER ÖFFENTLICHEN FÜRSORGE ANNÄHERN - BESONDERS, WENN SIE DIE BEDÜRFTIGKEIT ALS WESENTLICHE ANWENDUNGSVORAUSSETZUNG AUFSTELLEN UND KEINERLEI BERUFSTÄTIGKEITS -, MITGLIEDSCHAFTS - ODER BEITRAGSZEITEN ERFORDERN -, KOMMEN DOCH DER SOZIALEN SICHERHEIT NAHE, SOWEIT SIE DIE FÜR DIE ÖFFENTLICHE FÜRSORGE KENNZEICHNENDE BEURTEILUNG NACH DEM EINZELFALL NICHT MEHR VORSEHEN UND DEN BEGÜNSTIGTEN EINE GESETZLICH UMSCHRIEBENE STELLUNG EINRÄUMEN.2. RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS, DIE BEHINDERTEN EINEN GESETZLICH GESCHÜTZTEN ANSPRUCH AUF BEIHILFE GEBEN, SIND MIT BEZUG AUF PERSONEN, FÜR WELCHE DIE VERORDNUNG NR. 3 GILT, DEM GEBIET DER SOZIALEN SICHERHEIT IM SINNE DES ARTIKELS 51 EWG-VERTRAG UND DER DAZU ERGANGENEN DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN ZUZURECHNEN.«
Normenkette:
EWGV Art. 51 ; Verordnung Nr. 3 des Rates über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer Art. 2 Abs. 1b ; Verordnung Nr. 1612/68 des Rates über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art. 7 Abs. 2 ;
Entscheidungsgründe:
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