Verordnung Nr. 3 Art. 28 Abs. 1 ; Verordnung Nr. 3 Art. 1 Buchst. r ; Verordnung Nr. 3 Anhang G Teil 1;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
1. FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - VERSICHERUNG - DEN VERSICHERUNGSZEITEN GLEICHGESTELLTE ZEITEN - VERWEISUNG AUF DAS INNERSTAATLICHE RECHT - [VERORDNUNG NR. 3, ARTIKEL 1, BUCHSTABE R] -
EuGH, Urteil vom 05.12.1967 - Aktenzeichen Rs 14/67
DRsp Nr. 2006/18431
1. FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - VERSICHERUNG - DEN VERSICHERUNGSZEITEN " GLEICHGESTELLTE ZEITEN " - VERWEISUNG AUF DAS INNERSTAATLICHE RECHT - [VERORDNUNG NR. 3, ARTIKEL 1, BUCHSTABE R] -
»1. SOWEIT SICH DIE VERORDNUNG NR. 3 AUF " GLEICHGESTELLTE ZEITEN " BEZIEHT, SOLL SIE DAS INNERSTAATLICHE RECHT WEDER ÄNDERN NOCH ERGÄNZEN, WENN ES SICH IM RAHMEN DER BESTIMMUNGEN DER ARTIKEL 48 BIS 51 DES VERTRAGES HÄLT. SIE VERWEIST AUF DIE VORAUSSETZUNGEN, DIE NACH INNERSTAATLICHEM RECHT ERFÜLLT SEIN MÜSSEN, DAMIT EINE BESTIMMTE ZEIT ALS DEN EIGENTLICHEN VERSICHERUNGSZEITEN GLEICHWERTIG ANERKANNT WERDEN KANN.2. DIE VERSICHERUNGSTRAEGER DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND SIND NACH ARTIKEL 28 UND ANHANG G DER VERORDNUNG NR. 3 DES RATES DER EWG ÜBER DIE SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER NICHT VERPFLICHTET, FÜR DIE ENTSCHEIDUNG, OB NACH DEUTSCHEM RECHT " ERSATZZEITEN " ANZURECHNEN SIND, NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATS ZURÜCKGELEGTE ZEITEN ZU BERÜCKSICHTIGEN.«
Normenkette:
Verordnung Nr. 3 Art. 28 Abs. 1 ; Verordnung Nr. 3 Art. 1 Buchst. r ; Verordnung Nr. 3 Anhang G Teil 1;
Entscheidungsgründe:
S. 451
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