Bezogen auf die Kreise und kreisfreien Städte führen die in den §§ 1 bis 3 festgelegten Maßstäbe1. zu der in Anlage 1 enthaltenen prozentualen Verteilung des Gesamtintegrationsbudgets nach § 3 sowie 2. zu der in Anlage 2 enthaltenen prozentualen Verteilung der Verpflichtungsermächtigungen.