I
Der Kläger begehrt die Erteilung einer neuen Versicherungsnummer, in der als sein Geburtsjahr das Jahr 1946 ausgewiesen ist; er macht geltend, dieses Geburtsdatum entscheide auch über seine Lebensarbeitszeit.
Der in der Türkei geborene Kläger lebt seit 1972 in der Bundesrepublik Deutschland; er ist bei der beklagten Bundesknappschaft rentenversichert. Aufgrund seiner ursprünglichen Angabe, am 1. Mai 1950 geboren zu sein, führt ihn die Beklagte unter der Versicherungsnummer 80 010550 O XXX.
Im Februar 1993 legte er der Beklagten ein Urteil des Landgerichts Balikesir/Türkei vom 9. November 1992 vor, mit dem sein beim zuständigen (türkischen) Einwohnermeldeamt verzeichnetes Geburtsdatum vom 1. Mai 1950 auf das Datum 1. Mai 1946 berichtigt wird.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|