1Beitragszahlungen sind unmittelbar an den zuständigen Träger der Rentenversicherung zu leisten. 2Die Beitragszahlungen können durch 1. Abbuchung (Einzugsermächtigung), 2. Überweisung oder Einzahlung, 3. Scheck oder 4. Barzahlung erfolgen.
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