§ 2 PBV
FNA: 860-11-2
Fassung vom: 22.11.1995
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I S. 3311 vom 07.08.2021

§ 2 PBV Geschäftsjahr

§ 2 Geschäftsjahr

PBV ( Pflege-Buchführungsverordnung )

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.