Von der Versorgung sind ausgeschlossen: 1. Alkoholtupfer 2. Armtragetücher, Armtragegurte 3. Augenbadewannen 4. Augenklappen 5. Augentropfpipetten 6. Badestrümpfe, auch zum Schutz von Gips- und sonstigen Dauerverbänden 7. Brillenetuis 8. Brusthütchen mit Sauger 9. Druckschutzpolster (Ausnahme: Dekubitusschutzmittel) 10. Einmalhandschuhe (Ausnahmen: sterile Handschuhe zur regelmäßigen Katheterisierung und unsterile Einmalhandschuhe bei Querschnittsgelähmten mit Darmlähmung zur Darmentleerung) 11. Energieversorgung bei Hörgeräten für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 12. Fingerlinge 13. Fingerschienen 14. Glasstäbchen 15. Gummihandschuhe 16. weggefallen 17. Ohrenklappen 18. Salbenpinsel 19. Urinflaschen
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