1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2332), die zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, außer Kraft.
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