Die aus dem Bundeshaushalt 2005 bei Kapitel 0912 Titel 636 13 für Verwaltung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Verfügung gestellten Mittel werden entsprechend der zu erwartenden Zahl der Bedarfsgemeinschaften auf die Agenturen für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger verteilt.
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