FinMin Saarland - Erlass vom 02.11.2009 (S 3137-1#001)
Nach § 78 Satz 2 BewG ist der für ein Grundstück festzustellende Wert durch Anwendung eines Vervielfältigers (§ 80 BewG) auf die Jahresrohmiete (§ 79 BewG) unter Berücksichtigung der §§ 81, 82 BewG zu ermitteln. Die [...]