OFD Cottbus - Verfügung vom 18.04.2002 (S 7303 b)
Durch § 15 Abs. 1b UStG wurde mit Wirkung ab 1.4.1999 der Vorsteuerabzug für Aufwendungen zu gemischt genutzten Fahrzeugen auf 50 v. H. beschränkt. Der BFH hat mit Beschl. v. 30.11.2000, V R 30/00 dem EuGH Fragen zur [...]