FinMin Sachsen - Erlass vom 15.11.2000 (S 2221)
Der Teil der Abgaben der Notare an die Ländernotarkasse, der als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen ist, ist für das Jahr 2000 - gegenüber dem Vorjahr unverändert - mit 8940 DM [...]