FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 28.04.2000 (S 2121)
Die von Ihnen aufgeworfene Frage, ob für Ärzte, die nebenberuflich im Coronar-Sport im Auftrag gemeinnütziger Sportvereine tätig werden, § 3 Nr. 26 EStG angewendet werden kann, ist zwischen den obersten FinBeh des [...]