Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Familiensenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20. Februar 2018 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Wert: 12.085 €
A.
Die Beteiligten streiten über eine Vergütung des Umgangspflegers für seine Anwesenheit beim Umgang.
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