Folgende Vorschriften des UStG (vgl. Anlage) wurden durch Art.
Der Wortlaut von § 4 Nr. 14 und Nr. 16 UStG wurde neu gefasst (vgl. Anlage).
Durch die Neufassung werden die Vorschriften an Artikel 132 Abs. 1 Buchst. b und c der MwStSystRL angepasst. Details hierzu können der Gesetzesbegründung entnommen werden. Diese ist der Niederschrift zur Tagung der Hauptsachgebietsleiter-Umsatzsteuer und Umsatzsteuer-Koordinatoren am 10.11.2008 beigefügt (Verfügung vom 22.12.2008 -
(Folgeänderungen: | - | Streichung der Steuerbefreiung für Haushaltshilfen in § 4 Nr. 27b UStG |
- | redaktionell in § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG) |
§ 3a UStG wird ab 1.1.2010 einen neuen Wortlaut (vgl. Anlage) erhalten.
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