Der Bundesrechnungshof hat sich nach Überprüfung der Anwendung des besonderen Steuersatzes gem. §
Der Vordruck wird zur Zeit in Höhe eines geschätzten Bedarfs aufgelegt Außerdem wird der Vordruck im Elektronischen Formularsystem im Fachinformationssystem der Finanzämter bereit gestellt.
Besondere Hinweise
Zu Tz 1
Da die Anwendungsregelungen im EStG auf das
Zu Tz 1.1 - viertes Auswahlfeld -
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