Sen.Fin Bremen - Erlass vom 16.10.2003
S 2144 - 5542 - 110

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 16.10.2003 (S 2144 - 5542 - 110) - DRsp Nr. 2008/87175

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 16.10.2003 - Aktenzeichen S 2144 - 5542 - 110

DRsp Nr. 2008/87175

§ 4 EStG; Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstadien

Zur ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstadien ist unter Bezugnahme auf die Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Auffassung zu vertreten:

Die Beurteilung der Kosten richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 Abs. 4 und 5 EStG in Verbindung mit dem speziell zum Sponsoring ergangenen BMF-Schreibens vom 18.02.1998 - IV B 2 - S 2144 - 40/98/IV B 7 - S 0183 - 62/98 -.

Folgende Möglichkeiten sind dabei in Betracht zu ziehen:

1. VIP-Aufwendungen für Geschäftsfreunde

  • Geschenke

    Wendet der Steuerpflichtige seinen Geschäftsfreunden unentgeltlich Leistungen zu (beispielsweise Eintrittskarten oder Reisen), um geschäftliche Kontakte vorzubereiten und zu begünstigen oder um sich geschäftsfördernd präsentieren zu können, kann es sich um Geschenke im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG handeln, die insoweit abziehbar sind, als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 40 € nicht übersteigen. Der Geschenkbegriff des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG entspricht demjenigen der bürgerlich-rechtlichen Schenkung.