Sen.Fin Berlin - Erlass vom 13.09.2006
III A - S 2175 - 1/06

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 13.09.2006 (III A - S 2175 - 1/06) - DRsp Nr. 2008/90568

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 13.09.2006 - Aktenzeichen III A - S 2175 - 1/06

DRsp Nr. 2008/90568

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Rückstellung dem Grunde nach

Wegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist für die in diesem Zusammenhang zukünftig anfallenden Aufwendungen eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (vgl. BFH-Urteil vom 19.8.2002,BStBl 2003 II S. 131).

Bei der Bildung dieser Rückstellung ist zu berücksichtigen, welche Unterlagen tatsächlich aufbewahrungspflichtig sind und wie lange die Aufbewahrungspflicht für einzelne Unterlagen noch besteht (vgl. H 6.11 - Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen - EStH 2005).