Nach dem Urt. des Europäischen Gerichtshofs v. 4. 10. 1995 - Rs. C - 219/92 - (BStBl 1996 II S. 392) hat der Unternehmer ein Wahlrecht, ob er einheitliche Gegenstände, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch verwendet werden, ganz oder teilweise seinem Unternehmen zuordnet.
Will der Unternehmer von der Möglichkeit der Zuordnung von nichtunternehmerisch verwendeten Teilen eines
Die Zuordnungsentscheidung wirkt sich nicht nur auf den Umfang des Vorsteuerabzugs im Kj der Erstverwendung aus, sondern - im Hinblick auf den Umfang der Eigenverbrauchsbesteuerung und der Umsatzbesteuerung im Veräußerungsfalle - auch auf nachfolgende Besteuerungszeiträume.
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