OFD Nürnberg - Verfügung vom 24.04.1998
S 7172

OFD Nürnberg - Verfügung vom 24.04.1998 (S 7172) - DRsp Nr. 2008/91868

OFD Nürnberg, Verfügung vom 24.04.1998 - Aktenzeichen S 7172

DRsp Nr. 2008/91868

§ 4 Nr. 16 UStG Auslegung des Merkmals „unter ärztlicher Aufsicht”

Die Leistungen eines Labors sind neben anderen Voraussetzungen steuerfrei nach § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG, wenn die Leistungen unter ärztlicher Aufsicht erbracht werden. Leistungen werden unter ärztlicher Aufsicht erbracht, wenn gewährleistet ist, daß der Arzt aufgrund seiner persönlichen Anwesenheit in der Praxis die Analysen stichprobenartig überprüfen kann und überprüft sowie seinen Mitarbeitern jederzeit für Rückfragen zur Verfügung steht. Die persönliche Anwesenheit des Arztes in der Praxis eröffnet die Möglichkeit, jederzeit in den Laborbetrieb einzugreifen und Entscheidungen in Zweifelsfällen zu treffen.