OFD Nürnberg - Verfügung vom 17.01.2002
S 2430

OFD Nürnberg - Verfügung vom 17.01.2002 (S 2430) - DRsp Nr. 2008/80651

OFD Nürnberg, Verfügung vom 17.01.2002 - Aktenzeichen S 2430

DRsp Nr. 2008/80651

vereinfachtes nachträgliches Beantragungsverfahren

Mit der o. g. Verfügung hatte ich Sie über die Verlängerung der Antragsfrist für die Arbeitnehmer-Sparzulage in bestimmten Fällen rückwirkend ab dem Sparjahr 1998 durch die §§ 14 Abs. 5 und 6 5. VermBG i. d. F. des AVmG informiert.

Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium der Finanzen den Verbänden der Bausparkassen - nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder - mit Schreiben vom 13. 12. 2001 Az.: IV C 5 - S 2436 - 10/01 zu der Frage der Vereinfachung des Antragsverfahrens in diesen Fällen Folgendes mitgeteilt:

,,... ... Wie Sie wissen, besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer den Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage auf den für das Sparjahr geltenden Vordrucken beim Finanzamt stellt. Aber auch gegen das folgende vereinfachte Verfahren ergeben sich keine Bedenken: