Mit der o. g. Verfügung hatte ich Sie über die Verlängerung der Antragsfrist für die Arbeitnehmer-Sparzulage in bestimmten Fällen rückwirkend ab dem Sparjahr 1998 durch die §§
Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium der Finanzen den Verbänden der Bausparkassen - nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder - mit Schreiben vom 13. 12. 2001 Az.:
,,... ... Wie Sie wissen, besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer den Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage auf den für das Sparjahr geltenden Vordrucken beim Finanzamt stellt. Aber auch gegen das folgende vereinfachte Verfahren ergeben sich keine Bedenken:
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