OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.10.2002
S 2150 a - 68/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.10.2002 (S 2150 a - 68/St 31) - DRsp Nr. 2008/87286

OFD Nürnberg, Verfügung vom 10.10.2002 - Aktenzeichen S 2150 a - 68/St 31

DRsp Nr. 2008/87286

§ 162 AO; Weihnachtsbaumkulturen

Schätzungsverfahren: Betriebseinkommen (vgl. OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 2, 3)
Anwendungszeitraum: ab Wj. 1999/2000
Wechsel der Gewinnermittlungsart: Hinweis OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 6
Erklärungsvordrucke: Anlage L Unifa-Vorlage Veranlagung\LuF\Schätzung mit Sondemutzungen Vordruck ESt 540 Gewinnberechnungsbogen

Als Christbäume werden vorwiegend Tannen und Blaufichten angebaut. Die Vermarktung erfolgt entweder direkt an Endabnehmer oder über Wiederverkäufer, die Ernte der Christbäume regelmäßig selbst vornehmen.

Soweit im Einzelfall genauere Erkenntnisse nicht vorliegen können der Ermittlung des Gewinns folgende Richtsätze zugrunde gelegt werden:

Gewinn je ha Kulturfläche
Direktvermarktung Tanne 23.250 DM 11.887 €
Fichte 15.100 DM 7.720 €
Verkauf an Wiederverkäufer Tanne 11.900 DM 6.084 €
Fichte 6.500 DM 3.323 €

Bei der Ermittlung der Gewinnrichtsätze wurde unterstellt, dass der Erzeuger über Kulturen verfügt, die sich über mehrere Altersstadien erstrecken.

Erfolgt die Direktvermarktung in städtischen oder stadtnahen Bereichen sind die o.g. Richtsätze um 10 % zu erhöhen.