Schätzungsverfahren: | Betriebseinkommen (vgl. OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 2, 3) |
Anwendungszeitraum: | ab Wj. 1999/2000 |
Wechsel der Gewinnermittlungsart: | Hinweis OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 6 |
Erklärungsvordrucke: | Anlage L Unifa-Vorlage Veranlagung\LuF\Schätzung mit Sondemutzungen Vordruck ESt 540 Gewinnberechnungsbogen |
Als Christbäume werden vorwiegend Tannen und Blaufichten angebaut. Die Vermarktung erfolgt entweder direkt an Endabnehmer oder über Wiederverkäufer, die Ernte der Christbäume regelmäßig selbst vornehmen.
Soweit im Einzelfall genauere Erkenntnisse nicht vorliegen können der Ermittlung des Gewinns folgende Richtsätze zugrunde gelegt werden:
Gewinn je ha Kulturfläche | |||
Direktvermarktung | Tanne | 23.250 DM | 11.887 € |
Fichte | 15.100 DM | 7.720 € | |
Verkauf an Wiederverkäufer | Tanne | 11.900 DM | 6.084 € |
Fichte | 6.500 DM | 3.323 € |
Bei der Ermittlung der Gewinnrichtsätze wurde unterstellt, dass der Erzeuger über Kulturen verfügt, die sich über mehrere Altersstadien erstrecken.
Erfolgt die Direktvermarktung in städtischen oder stadtnahen Bereichen sind die o.g. Richtsätze um 10 % zu erhöhen.
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