OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.10.2002
S 2150 a - 53/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.10.2002 (S 2150 a - 53/St 31) - DRsp Nr. 2008/87282

OFD Nürnberg, Verfügung vom 10.10.2002 - Aktenzeichen S 2150 a - 53/St 31

DRsp Nr. 2008/87282

§ 162 AO; Hopfen

Schätzungsverfahren: Gestehungskosten (vgl. OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150a - 57/St 31 Tz. 3)
Anwendungszeitraum: ab Wj. 1999/2000
Wechsel der Gewinnermittlungsart: Hinweis OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150a - 57/St 31 Tz. 6
Erklärungsvordrucke: Anlage L Vordruck ESt 545 Fragebogen Vordruck ESt 546 Gewinnberechnungsbogen Unifa-Vorlage Veranlagung\LuF\Schätzung mit Sondernutzungen Vordruck ESt 540 Gewinnberechnungsbogen

Bei einer Gewinnschätzung können bei der Schätzung der betrieblichen Aufwendungen die ermittelten sog. Gestehungskosten als Anhalt dienen. Ab dem Wj. 1999/2000 wurden Gestehungskosten in folgender Höhe ermittelt:

a) Feste (ertragsunabhängige) Kosten je ha Anbaufläche 7.350 DM 3.758 €
b) Bewegliche (ertragsabhängige) Kosten je 50 kg geernteter Hopfen 28 DM 14,32 €

Die Gestehungskosten umfassen die Sachkosten. Hierin sind nicht enthalten die

  • Lohnaufwendungen;

  • Miet- und Pachtaufwendungen;

  • Schuldzinsen;

  • Beiträge zu Hagel- und Sturmschadenversicherungen;

  • AfA und gezahlte Vorsteuern für die Pflückmaschine;

  • Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme der Pflückmaschine.

Bei Maschinenpflücke durch einen fremden Maschinenpflücker auf Lohnbasis sind die Gestehungskosten um 10 % zu erhöhen. Die für die Fremdpflücke gezahlten Beträge sind damit abgegolten.