Die in den vorbezeichneten Veröffentlichungen erwähnten Verhandlungen mit der französischen Steuerverwaltung sind abgeschlossen.
Für 2001 wird auf Antrag bei natürlichen Personen die Steuergutschrift „avoir fiscal” in voller Höhe angerechnet. Die Dividende und die Steuergutschrift wird dagegen nur zur Hälfte als Einnahme angesetzt („Halbeinkünfteverfahren”).
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