Nach der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (vgl. Tz 5. b) der allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen, BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2000 - IV D 2 - S 1551-188/00, BStBl I 2000, 1532) ist die von einer Verlustzuweisungsgesellschaft (§ 2b EStG) in einem Betriebskonzept für ein Wirtschaftsgut zugrunde gelegte Nutzungsdauer auch im Besteuerungsverfahren zu berücksichtigen, wenn diese erheblich länger ist als die in der amtlichen AfA-Tabelle angegebene, und die Betriebsführung der Gesellschaft überwiegend auf diesem Umstand beruht.
Dem entgegen hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 13.03.2009 (Az.: 14 K 3638/05 F) entschieden, dass die in dem BMF-Schreiben (a. a. O.) für „Verlust-zuweisungsgesellschaften (§ 2b EStG)” vorgesehene Herleitung der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes aus einem Betriebskonzept grundsätzlich nicht geeignet sei, die Vermutung der Richtigkeit der in den amtlichen AfA-Tabellen niedergelegten Nutzungsdauer zu widerlegen oder gar die zutreffende Nutzungsdauer zu bestimmen. Auf die Urteile des Finanzgerichts Köln vom 27.11.2007 (, EFG 2008, ) und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 29.01.2009 () weißt die OFD in diesem Zusammenhang hin.