Änderungen des
1. §§
a) Verlängerung der Sonderabschreibungen um 2 Jahre bis 31. 12. 1998
b) Änderung der AfA-Sätze gem. §
2. §
Verlängerung der Förderung von Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden um 2 Jahre bis zum 31. 12. 1998
3. §
Einführung einer Steuerermäßigung für die Gewährung bestimmter Darlehn
4. §
Ausdehnung der Sonderabschreibungen für die Jahre 1996 - 1998 auf bestimmte Investitionen in West-Berlin.
Hinsichtlich der Verlängerung der Sonderabschreibung und der Änderung der AfA-Sätze gilt folgendes:
Begünstigt sind nunmehr die Investitionen, die vor dem 1. 1. 1999 abgeschlossen werden und Investitionen, die 1999 und später abgeschlossen werden, soweit Anzahlungen auf Anschaffungskosten vor dem 1. 1. 1999 geleistet bzw. Teilherstellungskosten vor dem 1. 1. 1999 entstanden sind (§
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