Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 ist § 35 EStG, durch den die doppelte Belastung von gewerblichen Einkünften mit Gewerbesteuer und Einkommensteuer im Rahmen der Festsetzung der Einkommensteuer kompensiert werden soll, neu geregelt worden.
Zur Anwendung der Vorschrift hat bereits das BMF mit Schreiben vom 24.02.2009 (BStBl 2009 I, 440) Stellung genommen.
Aus gegebenem Anlass möchte die OFD in diesem Zusammenhang ergänzend auf folgende Punkte hinweisen:
1. Der Höchstbetrag für die Ermäßigung der Einkommensteuer (§ 35 Abs. 1 S. 1 EStG) berechnet sich aus dem Verhältnis der Summe der positiven gewerblichen Einkünfte zur Summe aller positiven Einkünfte.
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