Das BMF hat in einem Schreiben an den DRV Deutscher ReiseVerband e. V. vom 9.4.2009 Stellung zur Frage des Inhalts der Leistung der Firmenkunden-Reisebüros genommen. In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder vertritt das BMF darin die Auffassung, dass ein Firmenkunden-Reisebüro mit seinem Leistungsumfang hauptsächlich Vermittlungsleistungen an den Firmenkunden erbringt und nicht eine einheitliche sonstige Leistung der Kundenbetreuung. Wesen des Vertrags zwischen Firmenkunden-Reisebüro und Firmenkunden ist die effiziente Vermittlung von Reiseleistungen unter Beachtung aller Vorgaben des Firmenkunden. Hierzu gehört insbesondere auch die Einhaltung der kundeninternen Reisekosten-Richtlinie und die erleichterte Reisebuchung mittels Online-Buchungsplattformen. Das Entgelt wird in erster Linie für die Vermittlung der Reiseleistung des Leistungsträgers und nicht für eine gesonderte Betreuungsleistung gezahlt.
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