Mit Urteil vom 19.8.2008 (
Nach Rücksprache mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist das Urteil grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Das Urteil wurde durch das BMF zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt angewiesen.
Rechtsbehelfsverfahren, die bisher unter Hinweis auf das o.g. Verfahren ruhten, können nunmehr wieder aufgenommen und in der oben dargestellten Weise bearbeitet werden. Sollten dabei Übergangsprobleme auftreten, bittet die OFD um Rücksprache mit der OFD.
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