Die EdW wurde 1998 mit Inkrafttreten des
Aufgabe der EdW ist es, im Schadensfall betroffene Anleger aus ihrem Vermögen zu entschädigen. Reicht das Vermögen für die Durchführung des Entschädigungsfalls nicht aus, kann die EdW gem. §
Am 15. März 2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Phoenix Kapitaldienst GmbH (Mitglied der EdW) den Entschädigungsfall festgestellt und damit die Voraussetzungen für ein Entschädigungsverfahren der EdW geschaffen. Da das Vermögen der EdW nicht für die Durchführung der Entschädigung ausreichte, hat die EdW Sonderbeiträge ihrer Mitglieder erhoben. Die Sonderbeitragsbescheide wurden Ende Dezember 1997 versandt.
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|