Es sind vermehrt Fälle aufgetreten, in denen die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen beantragt wird.
Es handelt sich dabei um eine Vorabverwaltungsgebühr für die Übernahme der Vermögensverwaltung im Rahmen eines „Grand Slam Programms” durch die Dux Trust Partners AG mit Sitz in Liechtenstein.
Die Verwaltungsgebühr kann entweder vor 2009 in einer Summe gezahlt werden oder der Anleger leistet über einen längeren Zeitraum konstante Zahlungen, die für die Verwaltungsgebühr und die Anlage verwendet werden.
Die OFD bittet, in diesen Fällen wie folgt zu verfahren:
Die Vermögensverwaltung wird erfahrungsgemäß durch selbständige Vermögensberater in Deutschland vermittelt. Im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrages stellt der Steuerpflichtige häufig eine Vollmacht an den Vermögensberater aus, damit dieser die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Finanzamt beantragen kann.
Beispiel:
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