Die Europäische Kommission hat den Mitgliedsstaaten am 5. März 1998 einen „Multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben” (vgl. Anlage) vorgeschlagen. Sie hat in dem Hauptprüfverfahren nach Artikel
Danach sind alle regionalen Beihilfevorhaben innerhalb genehmigter Beihilferegelungen anzumelden, die eine der beiden nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
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